Informationen zur Lage am Energie­markt

Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt ist außergewöhnlich. Um die gestiegenen Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung unterschiedliche Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Informationen über die jeweiligen Maßnahmen und Ihre Auswirkungen für Sie als Kunden. 

Aktuelle Versorgungslage

Die Energieversorgung der Menschen in Deutschland ist derzeit gesichert, obwohl die Lage angespannt ist und sich zuverlässige Prognosen schwierig gestalten. Dies gilt natürlich auch für Kunden von Enfi. Bereits jetzt werden Vorkehrungen getroffen, eine sichere Versorgung mit Strom und Gas auch im nächsten Jahr gewährleisten zu können. Gleichzeitig ergreift der Staat Maßnahmen, die um ein Vielfaches gestiegenen Energiekosten abzufedern und auszugleichen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den geplanten Maßnahmen der Regierung.

Hinweis

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle ausstehenden Rechnungen zu erstellen. Sollten Sie bereits Ihre Rechnung erwarten, so können Sie damit bis Ende Juni rechnen.

Sämtliche Erleichterungen, die sich aus diesen Entlastungsmaßnahmen in Bezug auf Ihre Leistungen bei Enni ergeben, geben wir selbstverständlich an Sie weiter.

Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis durch die Strom- bzw. Gaspreisbremse

Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um Ihre Entlastung durch die Strom- und Gaspreisbremse zu berechnen. Grundlage der Berechnung sind die aktuelle Gesetzeslage und Ihre Angaben. Bitte beachten Sie, dass die Entlastungen nicht verbindlich sind und nur ungefähre Werte angeben. Je nach Konstellation kann der tatsächlich verwendete Jahresverbrauch von dem in den Energiepreisrechner eingegebenen abweichen.

Der Arbeitspreis ist inklusive Umsatzsteuer anzugeben.

Die Berechnung des Entlastungsbetrages basiert auf Referenzpreisen von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom, inklusive Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestand­teilen sowie der Umsatzsteuer. Der Referenzpreis gilt nur für 80% des im Jahr 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf Abschläge pro Jahr angenommen.

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Staatliche Entlastungspakete

Der am 29. September 2022 durch die Bundesregierung vorgestellte wirtschaftliche Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll den drastisch gestiegenen Energiekosten in Deutschland entgegenwirken. Im Fokus des Plans steht die Einführung einer Energiepreisbremse.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Enfi wird dies in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigen.

Bereits Anfang September hat die Bundesregierung ein 65 Milliarden Euro umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das kurzfristige Hilfen wie Einmalzahlungen an Rentner und Studierende, eine Strompreisbremse, eine Übergewinnsteuer bei Energiefirmen und weitere Steuerentlastungen beinhaltet.

FAQ zur Energiepreisbremse & "Soforthilfe Dezember"

Was ist unter der "Soforthilfe Dezember" zu verstehen?

Was ist unter der "Soforthilfe Dezember" zu verstehen?

Der Gesetzgeber hat beschlossen für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen einmalig die Abschlagszahlung für Gas und Wärme zu übernehmen. Die Maßnahme soll als finanzielle Brücke bis zur Einführung der Gaspreisbremse spätestens ab März 2023 dienen. Wichtig ist, dass der Dezember nicht gleichbedeutend mit einem "Freimonat" ist. Das bedeutet, dass sie nicht jeglichen Gas- bzw. Wärmevebrauch erstattet bekommen, sondern sich die Höhe Ihrer individuellen Entlastung nach dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch richtet.

Die konkrete Berechnungsgrundlage für Ihren individuellen Verbrauch teilen wir Ihnen in Kürze an dieser Stelle mit.

 

 

Wer erhält die "Soforthilfe Dezember"?

Wer erhält die "Soforthilfe Dezember"?

Die "Soforthilfe Dezember" richtet sich ausschließlich an Gas- und Wärmekunden. Sie ist für Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas vorgesehen. Der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften wird ebenfalls bezuschusst. Für Mieter gilt, dass die Entlastung mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung durch die Vermieter an sie weitergegeben wird.

Bei der Versorgung mit Wärme ist Enfi als Wärmeversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, Kunden ihre Dezember-Zahlungen zu erlassen oder per Direktzahlung zu erstatten.

Wie gibt Enfi die "Soforthilfe Dezember" an Kunden weiter?

Wie gibt Enfi die "Soforthilfe Dezember" an Kunden weiter?

Für Gas- oder Wärmekunden von Enfi entfällt für den Dezember 2022 die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der entsprechende Betrag nicht eingezogen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie diesen entweder selbstständig für die Dezember-Zahlung unterbrechen oder alternativ weiter laufen lassen. In diesem Fall erhalten Sie über eine Verrechnung in Ihrer Jahresrechnung die vorgesehene Erstattung zu einem späteren Zeitpunkt. Sollten Sie im Dezember keinen Abschlag für Gas oder Wärme zahlen müssen, werden wir den gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag Ihrem Vertragskonto gutschreiben. Damit wird die im Laufe des Dezembers oder Januars vorgesehene Abrechnung direkt um den Entlastungsbetrag reduziert.

Wie wird die geplante Gaspreisbremse aussehen?

Wie wird die geplante Gaspreisbremse aussehen?

Die von der Bundesregierung angekündigte Gaspreisbremse sieht folgende Preisdeckelung vor:

Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde/brutto begrenzt. Für Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde/brutto. Für die verbleibenden 20 Prozent Ihres Verbrauchs zahlen Sie Ihren vertraglich vorgesehenen Preis pro Kilowattstunde/brutto. Die Gaspreisbremse tritt zum 1. März 2023 ggf. rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Große, industrielle Verbraucher sollen bereits ab Januar von der Gaspreisbremse profitieren. Es soll ein Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde/netto für Gas bzw. 7,5 Cent für Wärmekunden für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge (zugrunde liegt der Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022) gelten. 

Enfi trifft bereits jetzt alle hierzu notwendigen Vorbereitungen. Für Enfi-Kunden besteht kein gesonderter Handlungsbedarf.

Wie wird die geplante Strompreisbremse aussehen?

Wie wird die geplante Strompreisbremse aussehen?

Ab Januar 2023 soll der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde/brutto für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt. Aktuell diskutieren der Gesetzgeber und die Energiewirtschaft noch über mögliche Alternativen, da für die Umsetzung der Strompreisbremse bis Januar 2023 wenig Zeit zur Verfügung steht.

Größere Unternehmen mit hohem Stromverbrauch sollen 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge zu einem garantierten Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde/netto beziehen können (zzgl. Steuern, Abgaben & Umlagen).

Sollten Kunden weiterhin Energie sparen?

Sollten Kunden weiterhin Energie sparen?

Unabhängig von den geplanten Entlastungsmaßnahmen ist es nach wie vor sinnvoll Energie zu sparen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Weniger Energie zu verbrauchen bedeutet, dass geringere Kosten entstehen, insbesondere, weil Strom- & Gaspreise insgesamt trotz gesetzlicher Preisbremsen steigen. Es hilft dabei den Preisdruck auf Energie zu verringern und die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren. Zusätzlich leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz, wenn Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch niedrig halten.

Müssen Kunden nun "aktiv" werden?

Müssen Kunden nun "aktiv" werden?

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht für Kunden von Enfi kein Handlungsbedarf, um Entlastungen durch die beschriebenen Maßnahmen zu erhalten, Enfi gibt diese automatisch an Sie weiter. Es ist natürlich weiterhin sinnvoll einen bewussten Umgang mit Energie zu pflegen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen regelmäßig Ihren Abschlag zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, um hohen Nachzahlungsforderungen entgegenzuwirken. Eine regelmäßige Mitteilung Ihres aktuellen Zählerstands schafft ebenfalls Transparenz über Ihren Energieverbrauch.

Gibt Enfi die Entlastungen, die sich aus den Entscheidungen der Bundesregierung ergeben, an Kunden weiter?

Gibt Enfi die Entlastungen, die sich aus den Entscheidungen der Bundesregierung ergeben, an Kunden weiter?

Selbstverständlich gibt Enfi sämtliche Änderungen, die sich bspw. aus dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage, Preisbremsen oder Mehrwertsteuersenkungen ergeben, an Sie weiter. Enfi arbeitet mit Hochdruck daran, daraus resultierende Anpassungen umzusetzen. Sollten sich im Laufe dieses Prozesses noch Änderungen an der Umsetzung einzelner Entlastungsmaßnahmen ergeben oder als notwendig erweisen, aktualisieren wir diese Seite entsprechend.

Gasbeschaffungsumlage tritt nicht in Kraft

Die ursprünglich für den 1. Oktober 2022 vorgesehene Gasbeschaffungsumlage, die die enormen Mehrkosten von Gasimporteuren ausgleichen sollte, um Insolvenzen zu vermeiden, ist nicht in Kraft getreten. Grund hierfür ist die geplante Verstaatlichung von Uniper, dem größten deutschen Gasimporteur.

Gasspeicherumlage ab 1. Oktober 2022

Das neue Energiewirtschaftsgesetz legt erstmalig Füllstandsvorgaben für deutsche Gasspeicher fest. Gasspeicherbetreiber können also nicht wie bisher autark entscheiden, wann Speichermengen aufgestockt werden (vorzugsweise in den Sommermonaten, wenn Gaspreise besonders niedrig waren). Daraus resultierende Mehrkosten werden über die Erhebung der so genannten Gasspeicherumlage ausgeglichen. Seit dem 1. Oktober 2022 betragen die Kosten 0,059 Cent pro Kilowattstunde für Gaskunden. Ab dem 1. Juli 2023 erhöht sich die Gasspeicherumlage auf 0,145 Cent pro Kilowattstunde.

Anpassungen an den unterschiedlichen Umlagen berücksichtigt Enfi umgehend.

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