Was ist unter der "Soforthilfe Dezember" zu verstehen?
Was ist unter der "Soforthilfe Dezember" zu verstehen?
Der Gesetzgeber hat beschlossen für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen einmalig die Abschlagszahlung für Gas und Wärme zu übernehmen. Die Maßnahme soll als finanzielle Brücke bis zur Einführung der Gaspreisbremse spätestens ab März 2023 dienen. Wichtig ist, dass der Dezember nicht gleichbedeutend mit einem "Freimonat" ist. Das bedeutet, dass sie nicht jeglichen Gas- bzw. Wärmevebrauch erstattet bekommen, sondern sich die Höhe Ihrer individuellen Entlastung nach dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch richtet.
Die konkrete Berechnungsgrundlage für Ihren individuellen Verbrauch teilen wir Ihnen in Kürze an dieser Stelle mit.